Schwerbehindertenvetreter im Personalrat (Allgemeines)
» in NRW muss sich die Vertrauensperson entscheiden ob er als
» Personalratsmitglied oder als SB-Vertreter an den Sitzungen des
» Personalrates teilnimmt.
» Nimmt er an den Sitzungen als stimmberechtigtes Personalratsmitglied teil,
» darf der 1. Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretutung an der
» Sitzung des PR teilnehmen. Allerding ohne Stimmrecht (gilt auch für
» SB-Angelegenheiten).
» Nimmt er an den Sitzungen des PR als stimmrechtsloser Vertrauensmann teil,
» so rückt ein anderer Kollege aus der Personalratsliste nach und dieser
» nimmt dann mit Stimmrecht an den Sitzungen teil. Die Vertrauensperson ist
» dann immer noch im PR allerdings wieder ohne Stimmrecht. In diesem Fall
» kannst Du nicht an den Sitzungen teilnehmen.
Hallo Horst,
gibt es dafür eine Quellenangabe>
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter