Sperrzeit, weil Schwerbeh.nicht angegeben wurde?? (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 05.05.2007, 12:07 (vor 6222 Tagen) @ tomtom99

Hallo Thomas,

ich denke nein, denn während der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz ja ehe nicht, da dieser ja erst nach 6 Monaten einsetzt, siehe auch http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5025

Aber bei solchen Fragen bekommt man auch stets eine verwendbare Aussage durch einen kurzen Anruf bei der Agentur für Arbeit.;-)


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