Sperrzeit, weil Schwerbeh.nicht angegeben wurde?? (Kündigung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 07.05.2007, 08:42 (vor 6220 Tagen) @ tomtom99

Hallo Tomtom,

Wurdest du nach der Behinderung vor oder nach August 2006 gefragt> Mitte August kam das AGG (Antidiskriminierungsgesetz).:-D
Wenn die gefragt haben nach dem AGG, könnte darin schon eine Diskrimiinierung liegen und eine Lüge somit rechtfertigen im rechtlichen Sinne. Wäre im Zweifel durch Rechtsvertreter zu prüfen!

Ist deine Behinderung negativ für die Arbeitsstelle, d.h. bringt die Behinderung dich unter Umständen bei Ausübung deiner Tätigkeit in persönliche Gefahr, oder Kollegen> Dann hättest du wahrheitsgemäß antworten müssen!

Übrigens gibt es wohl sicher keine Probleme, solange dein AG, - auch nicht durch dunkle KAnäle (liebe Kollegen und Bekannte!) - von deiner Behinderung hört.
Dazu gehört natürlich auch, dass du selber keinerlei Ansprüche aus der behinderung herleitest wie Zusatzurlaub, Kündigungsschutz o.ä.

Lass dich rechtlich beraten, durch RA oder Gewerkschaft.


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