Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten (Allgemeines)

Anonymus, Monday, 07.05.2007, 18:15 (vor 6220 Tagen)

Hallo!

Ich schildere einfach mal meinen konkreten Fall:
In zwei Monaten beende ich meine Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Verwaltung. Übernahme war von Anfang an grundsätzlich ausgeschlossen. Und: Darüber bin ich froh! in den praktischen Phasen habe ich mich aufgrund meiner Erkrankung (und der damit verbundenen Schwerbehinderung) zum Schluss nur noch unter Schmerzen gequält. Darunter litten sehr wahrscheinlich auch meine praktischen Noten, bin in der Theorie deutlich besser. Auch mit Anpassung des Arbeitsplatzes kann man dieses Problem aufgrund der Komplexität meiner Erkrankung nicht lösen, auch nicht mit einer Assistenz, alles schon durchgespielt.

Mit diesem Zustand kann ich mich nirgendswo bewerben, obwohl ich nicht schlecht abschließen werde. Kommt es zu keiner gesundheitlichen Besserung, wartet auf mich nun ein Hin- und Herschieben zwischen den Behörden (Arbeitslosengeld 2, Reha, Rente wo auch immer mich das soziale Netz auffangen wird). Fakt ist, dass in meinem Lebenslauf eine längere krankheitsbedingte Lücke entstehen wird - abhängig vom Fortschritt der Medizin. In der freien Wirtschaft wird das dann so aussehen: lange Lücke wegen Krankheit schon in jungen Jahren - Absage. Doch wie sieht das im öffentlichen Dienst aus, bei dem ich mich bewerben würde> Müsste eine krankheitsbedingte Lücke aufgrund der Schwerbehinderung "ignoriert" werden oder könnte man mir dann trotzdem absagen, da zu wenig Berufserfahrung o.ä. vorliegt> Ersteres wäre sehr beruhigend. Ist es sinnvoll, Bewerbungen dann direkt als Kopie an die Schwerbehinderten Vertretung zu schicken>

Sorry, dass der Text so lang wurde. Vielen Dank im Voraus für Antworten!


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