Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 08.05.2007, 08:01 (vor 6221 Tagen) @ Anonymus

Hallo,

Also ignorieren darf man so etwas auch im Öffentlichen Dienst nicht. Allerdings hat der öffentliche Dienst eine kaum zu umgehende PFLICHT, Schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. UNd da stehen dann alle Türen offen, zu zeigen, dass man sein Fach beherrscht und auf dem aktuellen Stand der Technik / des Wissens ist usw.

Die Idee mit der SBV Kontakt aufzunehmen finde ich SEHR gut. Dann kennt die dich schon und du kannst deine Bedenken und Hoffnungen und alles was dich bewegt im Bezug auf die Stelle und deine Behinderung los werden. Die SBV kann sich dann auch noch bezüglich deiner Behinderung informieren und ist beim Gespräch dann auch fit.

Allerdings gibt es auch im öffentlichen Dienst SBV'en, die ihr Amt nicht so ernst nehmen und handeln so, dass sie eigentlich nur das Amt, die "Ehre" und ihre Ruhe haben wollen.
Und ausserdem wären sie ja nicht als SBV eingestellt und bezahlt, sondern das Geld bekommen sie für die Arbeit und die muss laufen, die SBV nur dann, wenn's Lücken gibt nebenher.

Aber hab Mut und halte dich beruflich so fit, wie es dir möglich ist. Behinderte müssen vergleichbare Eignung haben nicht die selbe oder gar bessere !! und das zu beweisen ist dein Job!! Und es gibt im Grunde bei jeder Ausschreibung Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger.

Also Mutig und denk dran, bei jeder Stellenausschreibung, auf die du dich nicht bewirbst, hast du das Nein zu deiner Einstellung in der Tasche.
Chancen eine Stelle zu bekommen hast du nur, wenn du bereit bist (Trotz allem Frust bei Absagen) auch die hundertste oder tausendste Bewerbung ordentlich zu erstellen und rechtzeitig abzuschicken.


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