Kennzeichen für Gehbehinderung (Allgemeines)
Hallo, Diana
erkundige dich einmal, ob es bei euch nicht eine bundeslandeigene Regelung gibt für Menschen mit Gehbehinderung, die aber die bundesweiten Vorschriften für Parkerlaubnis auf den Behindertenparkplätzen nicht erfüllen.
Bei uns in Bayern gibt es so etwas, diese Parkerlaubnis gilt dann halt nur für die Schwerbehindertenparkplätze in BAyern. Aber das würde der Kollegin ja reichen, wenn sie bei euch im Bundesland dort parken darf.
Da muss man bei uns immer persönlich erscheinen und der Zuständige entscheidet da u.a. auf Sichtkontrolle.
Und dann natürlich schleunigst mit dem Arzt die Einstufung nach GdB überprüfen und auf Verschlimmerung eingeben, sowie auf die notwendige Kennzeichen!