Kennzeichen für Gehbehinderung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 15.05.2007, 10:55 (vor 6212 Tagen) @ Diana Stock

» meine standortleiterin hat es auch untersagt, dass sie auf dem parkplatz
» parken darf, da wir wohl noch andere gehbehinderte menschen ohne grad der
» behinderung haben.

Wenn dies so ist, dann kontakte doch mal die Kolleginnen mit "Gehproblemen".
Dann musst du u.U. abwägen, wer es "dringender" benötigt oder ob auch eine wechselseitige Benutzung möglich ist.

Grundlage zur Argumentation findest du im SGB IX:
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr verlangen (SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4).
Hierzu können z. B. ausreichende Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen, barrierefreie Zugänge zu den Betriebsanlagen und entsprechende sanitäre Einrichtungen gehören.

Zusätzlich wäre zu beachten, dass das Benutzen bzw. die Zuweisung eines Betriebsparkplatzes eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach BetrVG §87(1)1 für den BR darstellt. Sprich doch mal mit ihm ob da was anliegt bzw. was initiiert werden kann.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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