Wiederspruch oder Verschlechterungsantrag? (Antragstellung / Widerspruch)

Ingo Roida @, Hamburg, Tuesday, 15.05.2007, 11:31 (vor 6212 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,
es kommt darauf an: Wenn die nicht berücksichtigten Erkrankungen dem Versorgungsamt gar nicht bekannt waren, dann würde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wenn sie allewrdings bekannt und nur nicht berücksichtigt wurden, dann würde ich genau das auch als Aufhänger für den Widerspruch nehmen. Das macht allerdings nur dann wirklich Sinn, wenn die betroffene Person sich auch in ärztlicher behandlung befindet. Gut, wegen der Hornhautverkrümmung wird man ja gar nichts mehr machen können, da dürfte sich eine ständige ärztliche Behandlung erledigen. Insoweit sollte man im Widerspruch auch anbieten, dass man sich gern zur amtsärztlichen Untersuchung bereit erklärt.
Viele Grüße aus Hamburg


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