Wiederspruch oder Verschlechterungsantrag? (Antragstellung / Widerspruch)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 15.05.2007, 11:51 (vor 6215 Tagen) @ Diana Stock

» also eine kollegin hat vor ein paar tagen einen grad der behinderung von
» 30 anerkannt bekommen. ihr ist das aber zu wenig. frage ist, ob sie
» widerspruch einlegen soll, oder ob sie einen verschlimmerungsantrag
» stellen soll

Erst mal formlos Widerspruch einlegen (zur Fristwahrung).
Dann Akteneinsicht nehmen (am besten ihr beide) und schauen, ob auch alles "gewürdigt" wurde.
Jetzt erst kann ersehen werden, ob und wie der Widerspruch begründet werden kann.

Antrag auf Erhöhung (Verschlimmerungsantrag) nur dann, wenn neue Aspekte (Krankheiten) hinzugekommen sind.
Wenn nicht, dass erst in 6 Monaten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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