Kostenübernahme eines KFZ-Umbaues (Hilfsmittel)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 24.05.2007, 17:06 (vor 6188 Tagen) @ Dirk Peters

Hallo Dirk,

Soetwas hatte ich noch nicht, aber wie ich denke ähnliches.

Wenn du so etwas gefördert bekommst weil es notwendig ist, so ist es bei Hilfsmitteln, wie z.B. Rollstühlen so, dass Reparaturen die nicht fremdverschuldet sind über ein sog. Reparaturrezept in der Wrekstatt repariert werden, werden sie verschrieben, sind sie vom Kostenträger zu übernehmen.

Wenn also dies Auto gefördert ist als zwingend notwendiges Hilfsmittel, so gehe ich davon aus, dass gesetzlich notwendige Nachrüstungen ebenso vom fördernden Kostenträger auf Antrag übernommen werden (eventuell sogar müssen!).
Also einfach wieder Antrag stellen und die Notwendigkeit schildern gleich mit Kostenvoranschlag, denn es sieht ja so aus, dasss ohne diese NAchrüstung ein weiterer Betrieb in Frage stehen dürfte.

Träger dürften sein entweder Rentenversicherung, Integrationsamt oder AFA in seltenen Fällen eventuell auch Zuschuß der Krankenkasse.

Also ich geh da einfach mal von dem aus, was ich so mit meinem Sohn alles erlebt und bekommen habe (Rollifahrer und habe auch schon mal ein Auto vom Sozialamt gefördert bekommen. für ihn als Spastiker!)

Zuständig sind wir Vertrauensleute immer und nirgends! Wir sollten da immer beraten und Wissen weitergeben.
Anträge müssen die Leute selber stellen, wir können da höchstens Tips geben für Formulierungen und Ansprechpartner, auch Kontakte vermitteln,

Halt Vertrauen schaffen!!! Wir sinid die lebende Wissensdatenbank für die SB-Kollegen und alle die Anträge in dem Bereich stellen wollen. (steht so im Gesetz! Wichtig wenn AG fragen sollte!)

Grüsse und viel Erfolg

Ede vB


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