Freistellungsmöglichkeiten (Freistellung)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 06.06.2007, 10:28 (vor 6178 Tagen)

Hallo Forumsbesucher und lieber Wolfgang E.,

vom Integrationsamt Schwaben haber ich die Information erhalten, dass es einen Artikel von "Cramer" gibt, der nach Inkrafttreten des neuen SGB IX herausgekommen ist zum Thema Freistellungsmöglichen der Vertrauensperson. In diesem Artikel seien gute ausführliche Argumentationen zu finden, die über die übliche und bekannte Argumentationen in anderen Kommentaren hinausgeht.
Ich habe schon alle Links etc. ausprobiert, kann aber nichts finden. Vielleicht kann sich jemand erinnern,unter welcher Bezugsquelle ich da dran komme oder hat evtl. sogar diesen Artikel.:-)
In diesem Artikel muss er sich insbesondere auf eine zulässige Freistellung bezogen haben bei weniger als 200 sb. Ich betreue derzeit 65 sb und über 35 Beschäftigte mit einer festgestellten Behinderung unter 50 oder lfd. Anträge, Tendenz steigend (derzeit ohne Freistellung).

Gruß Andrea


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