Steht Zusatzurlaub zur freien Verfügung? (Zusatzurlaub)

Nicole @, Herdecke, Sunday, 10.06.2007, 18:43 (vor 7072 Tagen)

Hallo!

In meinem Verwandtenkreis gibt es ein Problem mit Zusatzurlaub.

Der Arbeitgeber will vorschreiben, wann der Zusatzurlaub zu nehmen ist. Es lautet im Schreiben:

"Die fünf Tage "Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen" müssen in Zukunft, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, im Zusammenhang mit den normalen Urlaubstagen genommen werden.

Kann mir jemand Auskunft geben> Ist das rechtens, wenn der Arbeitgeber verlangt, die fünf Tage an den Jahresurlaub (von drei Wochen) anzuhängen.

Vielen Dank schon im voraus

Gruß
Nicole


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