Steht Zusatzurlaub zur freien Verfügung? (Zusatzurlaub)
Hallo Nicole,
der Zusatzurlaub unterliegt was die Abgeltung betrifft den gleichen Regeln wie der Erholungsurlaub. Siehe hierzu: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/gesetze,did=21988.html
Im Besonderen ist hier der § 7 BUrlG maßgebend: http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
Weiter könnte es im Betrieb bzw. gem. TV noch weiter Regeln für den Erholungsurlaub geben. Dann sind diese auch sinngemäß auf den Zusatzurlaub anwendbar. Selbstverständlich dürfen solche Regeln weder das SGB IX noch das BurlG einschränken.
Auch der § 81 SGB IX könnte hier ggf. einwirken und zwar der Absatz 4 Satz 4. Denn es könnte sein, dass in der Behinderung liegende Gründe bei der Urlaubsnahme zwingend beachtet werden müssten. Dieses würde dann ggf. das Thema Gestalltung des Arbeitsumfeldes