Steht Zusatzurlaub zur freien Verfügung? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 11.06.2007, 09:45 (vor 7071 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,

der Zusatzurlaub unterliegt was die Abgeltung betrifft den gleichen Regeln wie der Erholungsurlaub. Siehe hierzu: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/gesetze,did=21988.html

Im Besonderen ist hier der § 7 BUrlG maßgebend: http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

Weiter könnte es im Betrieb bzw. gem. TV noch weiter Regeln für den Erholungsurlaub geben. Dann sind diese auch sinngemäß auf den Zusatzurlaub anwendbar. Selbstverständlich dürfen solche Regeln weder das SGB IX noch das BurlG einschränken.

Auch der § 81 SGB IX könnte hier ggf. einwirken und zwar der Absatz 4 Satz 4. Denn es könnte sein, dass in der Behinderung liegende Gründe bei der Urlaubsnahme zwingend beachtet werden müssten. Dieses würde dann ggf. das Thema Gestalltung des Arbeitsumfeldes


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