muss Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen? (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 17.06.2007, 16:44 (vor 6184 Tagen) @ chrysam

Hallo,

habt ihr einen BR oder eine SchwbV>

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, hat der Arzt dich wieder arbeitsfähig geschrieben. Wenn dem so ist, ist der AG hier im Abnahmeverzug. Er muss die Arbeitsleistung, welche Du dem AG zur Verfügung stellst abrufen. Sofern Du Deine Arbeitsleistung gem. ArbV nicht mehr erbringen kannst, gerätst Du aber wiederum in Verzug, die dem AG geschuldete Arbeitsleistung zu bringen. Dann könnte der AG eine personenbedingte Kündigung aussprechen.

Bei Schwerbehinderten und auch Gleichgestellten, muss er vor der Aussprache einer Kündigung (jeglicher Art) aber die Anforderungen des SGB IX beachten/erfüllen. Hier als §§ 81 und 84. Also Prüfung ob eine Beschäftigung unter Beachtung der Auswirkungen der Behinderung möglich ist. Hier sind die Anforderungen an den AG auch merklich.

In die Prüfungspflicht und Umsetzung des § 84 muss der AG den BR, die SchwbV und ggf. das IA einbinden. Ergibt sich aber, dass auch unter Beachtung des dem AG zumutbaren, kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bzw. geschaffen werden kann, folgt dann vermutlich die Kündigung. Hier ist dann der § 85 ff. zu beachten.

Bitte verstehe, dass man hier im Forum nun nicht jeden Fall bis zu einem endgültigen Ergebnis behandeln kann. Hier ist dann ggf. die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes notwenig.


PS: Bitte bei Antworten immer die große Bitte: "nicht benötigten zitierten Text löschen siehe oben: --> Text löschen"


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