Karenztage und Teilzeitbeschäftigte (BEM)

barevi, Thursday, 21.06.2007, 07:43 (vor 6176 Tagen) @ Andreas R.

Hallo Andreas,

die Antwort auf Deine Frage ergibt sich eigentlich schon aus dem § 84, Abs. 2, SGB IX:

(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Das bedeutet, es geht nicht nach den erbrachten Stundenzahlen, sondern nach den Fehltagen innerhalb von sechs Wochen, heißt WICHTIG ist der Sechs- Wochen- Zeitraum! Beispiel:

- Jemand arbeitet 5 Tage in der Woche, dann gelten für ihn 30 Arbeitstage,
- Jemand arbeitet 4 Tage in der Woche, dann gelten für ihn 24 Arbeitstage (4/5),
- Jemand arbeitet 3 Tage in der Woche, dann gelten für ihn 18 Arbeitstage (3/5), usw.

Viele Grüße

barevi


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