Einspruch bzw. Ablehnung eines Seminars durch AG (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 23.06.2007, 11:01 (vor 6178 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,
ob du das hinnehmen musst oder den "harten" Weg beschreitest hängt einzig von der Begründung zum Seminarbesuch ab.

Ob und inwieweit eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Der Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung hat zwei Voraussetzungen:
- Die Schulungsveranstaltung muss Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
- Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung muss für die Schwerbehindertenvertretung persönlich erforderlich sein.

Ob alle erforderlichen Elemente bei einer Veranstaltung gegeben sind, entscheidet zunächst die Vertrauensperson selber. Sie hat auch hier einen gewissen Beurteilungsspielraum. Bei dessen Ausfüllung muss sie sich – so die Rechtsprechung des BAG zum Betriebsverfassungsrecht – auf den Standpunkt eines mit den Verhältnissen vertrauten vernünftigen Dritten stellen und nicht nur nach subjektiven Wünschen über die Schulungsteilnahme entscheiden. (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84)

Weiteres siehe hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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