Beauftragter des Arbeitgebers (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo liebe Forumsleute,
unser Betrieb hat mehrere Betriebsteile (Niederlassungen und Werke, einen Gesamtbetriebsrat und eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Beauftragten, zuständig für alle Betriebsteile zu beauftragen oder wie bei uns geschehen, vereinzelt in Betriebsteilen.
Wenn jetzt in Betriebsteilen keine gewählte SBV gewählt und auch kein AG Beauftragter benannt ist, an wen wendet sich die GSBV, falls dort Probleme auftreten>
Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da unser Arbeitgeber der Meinung ist, dass, wenn Probleme auftreten, "die Aktivitäten zur Schwerbehindertenbetreuung gemäß SGB IX an den Standorten zu leisten sind."
Vielen Dank
die GSBV