Beauftragter des Arbeitgebers (Gesamt-Konzern-SBV)

gsbv, Bayern, Friday, 13.07.2007, 10:35 (vor 7039 Tagen)

Hallo liebe Forumsleute,

unser Betrieb hat mehrere Betriebsteile (Niederlassungen und Werke, einen Gesamtbetriebsrat und eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Beauftragten, zuständig für alle Betriebsteile zu beauftragen oder wie bei uns geschehen, vereinzelt in Betriebsteilen.

Wenn jetzt in Betriebsteilen keine gewählte SBV gewählt und auch kein AG Beauftragter benannt ist, an wen wendet sich die GSBV, falls dort Probleme auftreten>

Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da unser Arbeitgeber der Meinung ist, dass, wenn Probleme auftreten, "die Aktivitäten zur Schwerbehindertenbetreuung gemäß SGB IX an den Standorten zu leisten sind."

Vielen Dank
die GSBV

Beauftragter des Arbeitgebers

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 13.07.2007, 12:03 (vor 7039 Tagen) @ gsbv

» Meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Beauftragten,
» zuständig für alle Betriebsteile zu beauftragen
» oder wie bei uns geschehen, vereinzelt in Betriebsteilen.
» Wenn jetzt in Betriebsteilen keine gewählte SBV gewählt und auch kein AG
» Beauftragter benannt ist,
Antworten siehe hier: http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html

» Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da unser Arbeitgeber der
» Meinung ist, dass, wenn Probleme auftreten, "die Aktivitäten zur
» Schwerbehindertenbetreuung gemäß SGB IX an den Standorten zu leisten
» sind."

Kann in diesm Fall ja nicht sein, weil wie du schreibst keine örtliche SchwbV besteht und somit du als GschwbV zuständig bist.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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