Beauftragter des Arbeitgebers (Gesamt-Konzern-SBV)
» Meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Beauftragten,
» zuständig für alle Betriebsteile zu beauftragen
» oder wie bei uns geschehen, vereinzelt in Betriebsteilen.
» Wenn jetzt in Betriebsteilen keine gewählte SBV gewählt und auch kein AG
» Beauftragter benannt ist,
Antworten siehe hier: http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html
» Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da unser Arbeitgeber der
» Meinung ist, dass, wenn Probleme auftreten, "die Aktivitäten zur
» Schwerbehindertenbetreuung gemäß SGB IX an den Standorten zu leisten
» sind."
Kann in diesm Fall ja nicht sein, weil wie du schreibst keine örtliche SchwbV besteht und somit du als GschwbV zuständig bist.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter