Bearbeitng eines Antrages (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo!!
Die Novellierung des SGB9 besagt meines wissens , dass ein Antrag auf schwerbehinderung ohne schuldhafte verzögerung des Antragstellers nach 3-6Wochen abgeschlossen sein "sollte" .Wir wissen , dass dies in den seltensten Fällen geschehen kann.Nun meine Frge sollte nicht wenigstens ein Eingangsbescheid dem Antragsteller zu gesndet werden >>
Bitte um Rückinfi
mfg Hans