Bearbeitng eines Antrages (Antragstellung / Widerspruch)

Hans @, Erbach, Saturday, 04.08.2007, 15:10 (vor 6136 Tagen)

Hallo!!
Die Novellierung des SGB9 besagt meines wissens , dass ein Antrag auf schwerbehinderung ohne schuldhafte verzögerung des Antragstellers nach 3-6Wochen abgeschlossen sein "sollte" .Wir wissen , dass dies in den seltensten Fällen geschehen kann.Nun meine Frge sollte nicht wenigstens ein Eingangsbescheid dem Antragsteller zu gesndet werden >>
Bitte um Rückinfi
mfg Hans


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