Verlängerung/Verschlimmerung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 08.08.2007, 14:55 (vor 6132 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

Peter hat ja schon darauf hingewiesen, was ist Dein Anliegen, sind Deine Fragen>

Hier einfach einmal einigen Aussagen. Der Ausweis hat deklaratorische Funktion (Ausnahme bei der Steuer), entscheidend ist der Feststellungsbescheid. Ohne Schwb-Ausweis müsste man immer den Feststellungsbescheid und einen Ausweis (Pers-Ausweis) vorlegen. Ist der also nicht befristet und ist nicht davon auszugehen, dass bei der anerkannten Schwerbehinderung, also den hier zu Grunde liegende gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Besserung eintreten kann, wird der Schwerbehindertenausweis verlängert.

Sofern weitere bisher nicht anerkannte gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, wovon man lt. deinen Angaben ausgehen kann, ist es immer angeraten auch diese als Gründe für eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen. Hier sollte man dann ggf. darauf achten, dass der Antrag auf die Anerkennung bisher nicht anerkannter Behinderungen beschränkt wird. Dieses auf alle Fälle immer dann, wenn die zuerkannten GdB für die bisher anerkannten Gründe heute negativer bewertet werden.

Wegen dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben und den sich hier ergebenen möglichen Folgen, sollte man sich auf alle Fälle beraten lassen. Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B. oder aber auch VdK.

Zusagen des AG auf alle Fälle immer in schriftlicher Form und gerichtsfest geben lassen. Auch hier ist eine fachliche Beratung sinnvoll. Hier kann ggf. die Gewerkschaft beraten.


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