Verlängerung/Verschlimmerung (Antragstellung / Widerspruch)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 09.08.2007, 08:03 (vor 6132 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa
» Auf Grund einer Schwerbehinderung kann ich im nächsten Jahr mit 60 Jahren
» ohne Abschlag in Rente gehen. AG hat mih bereits darauf angesprochen und
» will mir entsprechenden Ausgleich zu meiner Renten mit 65 zahlen (was ich
» nicht glaube).

Wozu einen Ausgleich zahlen, wenn du sowieso keine Rentenabschläge hinnehmen muss , wenn du mit 60 in Rente gehst>>
Willst du länger arbeiten um die Rente bis zum Beginn mit 65 noch zu erhöhen>
Denke, dass da nach Rentenformel fast nix mehr dazu kommen würde, lohnt sich also nicht, im finanziellen zumindest!


» Mein Ausweis ist ausgestellt bis Sept. 09. Ich möchte einen
» Antrag auf Verlängerung stellen, da ich sonst schlechte Karten bei
» Verhandlungen mit AG habe.

Sorry, wenn du heute ohne "Bewährung" in Folge eines Krebsfalles oder ähnlicher Konstellation einen Ausweis hast und anerkannt bist, wird dir der Ausweis nicht entzogen werden! Also warum Antrag auf Verlängerung> Was hat das mit dem AG zu tun und mit den Verhandlungen um Abfindung wenn du mit ungekürzter Rente 5 JAhre früher in Rente gehen darfst als der normale deutsche Mitbürger>>>>>>>>

versteh ich nicht.

Natürlich solltest du dir deinen Schwerbehindertenstatus / bzw. die Anerkennung des selben erhalten, so lange du Behinderungen hast. D.h. also auch wenn du das goldene Alter von 120 JAhren erreichen solltest. Du zahlst in Zukunft Steuern auf deine Rente und SB ergibt Steuerfreibetrag und je nach Behinderung auch die Fahrtmöglichkeiten usw. Wenn du behindert bist, bist du ja damit schon belastet genug.


» Gleichzeitig habe ich aber auch die Möglichkeit, einen
» Verschlimmerungsantrag zwecks Rückenprobleme in Form von
» Bandscheibenvorfall und Verengung des Spinalkanals zu beantragen.
» War 2000 9 Monate krankgeschrieben wegen Vorfall HWS und 06/07 5 Monate
» wegen Vorfall LWS.

Da du die Schmerzen und Behinderungen nicht steuern kannst, solltest du dir natürlich deinen Status erhalten und bei echter Verschlimmerung auch entsprechenden Antrag stellen.
Prüfs erst ab, ob die Anhaltspunkte heute noch das gleiche hergeben, wie zu der Zeit, als du deine Anerkennung bekommen hast, damit du nicht aufeinmal mit einem GdB von 40 da stehst, kurz bevor du in die Rente gehn willst.
Sb mußt du sein wenn du in die den Schwerbehinderten vorbehaltene Rente gehen willst , die vor dem 65 Lebensjahr beginnt!!
Am ersten Tag darnach benötigst du die ANerkennung nicht mehr für den Rentenbeginn!!!
Aber wie gesagt prüfe, ob du nach Anhaltspunkten in deinem Stand bezüglich "alter" Behinderungen bleibst, oder ob du bei Änderungsantrag herausfallen könntest. Wichtig ist, dass die Gesamtbewertung mit den "neuen" Behinderungen mindestens wieder einen Gesamt-GdB von mindestens 50 ergeben muss.

Gruß
Ede


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion