Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen

Karsten Bohlmann @, Friday, 15.10.2004, 11:19 (vor 7145 Tagen)

Ich hoffe mir kann geholfen werden> Ich bin seid dem
20.07.2004 Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten
der BGW ,gleichzeitig Vertrauensperson in der
Hauptverwaltung ,die BGW hat noch 10
Bezirksverwaltungen wo auch Schwerbehinderte arbeiten
bin ich auch für diese zuständig >es gibt noch 4
Vertauensleute in 4 Bezirkverwaltung,zählen die
gleichgestellten Mitarbeiter auch zu den
Schwerbehinderten Mitarbeitern wenn es um eine
Freistellung des Hauptvertrauensmann der
Schwerbehinderten geht> Vielen Dank im vorraus
Karsten Bohlmann


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