Re: Zuständigkeit der Hauptschwerbebinderten Vertrauen

hackenberger, Friday, 15.10.2004, 11:55 (vor 7144 Tagen) @ Karsten Bohlmann

Hallo Karsten,

die Freistellung geht aber stets an die
Vertrauensperson, also nicht an die
Hauptvertrauensperson, wenn diese nicht örtl. Aufgaben
wahrnimmt. Hier wäre dann ggf. eine besondere Regelung
mit dem AG erforderlich. Die Hauptvertrauensperson hat
aber auf Grund ihrer Aufgaben so viele
Termine/Aufgaben zu erledigen, dass eine Freistellung
faktisch gegeben ist/wird.

Bernhard


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