GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Gleichstellung)

Marko @, Wednesday, 22.08.2007, 18:37 (vor 6999 Tagen)

Hallo liebes Forum,


ich war vor 1 Woche bei der Agentur für Arbeit,
und mir wurde zugesichert, dass ich eine Gleichstellung erhalte,
wenn mir ein AG zusichert mich sozialversicherungspflichtig einzustellen.

Ich würde gern wissen, wie dieser Arbeitsplatz beschaffen sein muss, also Lohn/Wochenstunden/... weil mir das so einfach nicht klar ist.

Mit freundliche Grüßen, Marko

GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz

Roida, Ingo, Hamburg, Thursday, 23.08.2007, 08:54 (vor 6998 Tagen) @ Marko

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Versicherungspflichtig ist man bei einem Gehalt von 400,01 € monatlich. Da man aber mindestens 18 Stunden wöchentlich arbeiten muss, liegt man da normalerweise auch immer drüber.

Du müsstest einen potentiellen Arbeitgeber davon überzeugen, dass es für ihn wertvoll ist, Dich einzustellen, weil Du zB so gut wie keine behinderungsbedingten Einschränkungen auf der Arbeit hast, er andererseits mögliche Ausgleichsabgaben einspart.

Viele Grüße aus HH
Ingo

GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz

hackenberger, Thursday, 23.08.2007, 10:03 (vor 6998 Tagen) @ Marko

Hallo Marko,

Behinderte Menschen, also Menschen mit einem GdB von mind. 30 aber weniger als 50 können auf Antrag von der AfA schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Sie erlangen damit die gleichen Schutzrechte aus dem SGB IX wie schwerbehinderte Menschen. Sie haben aber keinen Anspruch auf die Nachteilsausgleiche, wie z.B. den Zusatzurlaub.

Eine Gleichstellung kann erfolgen, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung gefährdet ist oder OHNE eine Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen können.

Die Aussage, dass es ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein muss, ist so nicht ganz richtig. Denn eine Gleichstellung kann auch gewährt werden, wenn nur mit diesem z. B. ein beamtetes Beschäftigungsverhältnis begründet werden kann (s. § 73 SGB IX, Abs. 1) und diese Beschäftigungsverhältnisse sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Es ist hier gemeint, dass ein dauerhaftes Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis mit mind. 18 Wochenstunden (s. § 73 SGB IX) und mind. 400,01 € nur mit einer Gleichstellung begründet werden kann. Also ein AG sagt. Wären sie „gleichgestellt“ würde ich sie einstellen.

Der AG würde in diesem Falle, sofern er die Pflichtquote noch nicht erfüllt eine Ausgleichsabgabe sparen. Oder aber er wäre eben gegenüber Behinderten/Schwerbehinderten sehr positiv eingestellt. :-)

GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz

Marko, Thursday, 06.09.2007, 11:45 (vor 6984 Tagen) @ hackenberger

Vielen Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Welche Gründe könnte denn ein AG noch angeben, außer der Erfüllung der Pflichtquote, um mich nur mit Gleichstellung einzustellen>

Liebe Grüße, Marko

GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz

hackenberger, Thursday, 06.09.2007, 12:07 (vor 6984 Tagen) @ Marko

Hallo Marko,

der AG muss z.B. angeben, dass er hier gezielt einen Schwerbehinderten/Gleichgestellten sucht um diesen einstellen zu wollen und auch den Arbeitsplatz hier gezielt entsprechend ausstattet/einrichtet. Weiter der AfA versichern, dass er dich bei einer Gleichstellung sofort einstellt.

Schaue auch einmal hier

GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz

Marko, Thursday, 06.09.2007, 12:26 (vor 6984 Tagen) @ hackenberger

*nick*
muss er denn die von Ihnen eben genannte Punkte begründen>

GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz

hackenberger, Thursday, 06.09.2007, 13:01 (vor 6984 Tagen) @ Marko

... es ist ganz einfach, er muss gegenüber der AfA glaubhafte Angaben machen. Ansonsten machen die keine Gleichstellung.

PS:

Hats Du denn überhaupt einen mögliche AG der dich als Gleichgestellter und nur als Gleichgestellter einstellen würde>>

Was versprichst Du Dir von einer Gleichstellung überhaupt>>>

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