Wiedereingliederung nach Schlaganfall (BEM)

hackenberger, Friday, 31.08.2007, 12:02 (vor 6105 Tagen) @ atze

Hallo,

in eigener Sache ist man in der Regel verhindert. Also ist dieses dann ein Fall für die Stellvertretung. Es ist aber nicht verboten den Stelli (inoffiziell) zu unterstützen. Ich würde es sogar erwarten, dass ein erfahrener VPSchwb seinen Stelli unterstützt und berät.

PS: Was mach der BR> Er ist im Prozess der Wiedereingliederung (§ 84 (2)) dabei. Er sollte hier auch mit darauf achten und ggf. helfen, dass der Prozess möglichst zu einer wieder dauerhaften Beschäftigung führt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion