Wiedereingliederung nach Schlaganfall (BEM)

hackenberger, Sunday, 02.09.2007, 10:11 (vor 6103 Tagen) @ atze

Hallo,

bitte mache folgendes:

Schaue Dir einmal den Beitrag zum Hamburger Model mit all seinen eingebauten Links genau an. Am besten gemeinsam mit dem BR. Der Gesetzgeber hat bestimte Vorstellungen zum Hamburger Model. Bei Schwerbehinderten hat der AG hier auch im Geegensatz zu Nichtbehinderten keinen Entscheidungsspielraum. Er muss hier die gesetzlichen Anforderungen/Grundlagen umsetzen.

Fazit: Mit dem Arzt dann zusammensetzen, der beschreibt die mögliche/zumutbare Art der Tätigkeit und den täglichen zeitlichen Umfang und die mögliche Steigerung.

Der AN im Hamburger Model, ist keine Hilfskraft welche "Aufräumarbeiten" macht, sondern es ist ein AN der nach langer oder schwerer Krankheit wieder stufenweise möglichst in sein altes Arbeitsumfeld eingeführt werden soll, mit dem Ziel dieses wieder dauerhaft und vollumfänglich auszuführen/auszufüllen! Ist die Ausübung des alten Arbeitsumfeld nicht mehr möglich, dann sollte die Wiedereingliederung in ein neues mögliches Arbeitsumfeld erfolgen.


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