Arbeitszeitregelungen

Claudia Jacobs, Thursday, 28.10.2004, 14:04 (vor 7131 Tagen)

Hallo,
ein Mitarbeiter unserer Firma hat rückwirkend zum
30.04.2004 seine Schwerbehinderteneigenschasft mit
GdB 80 vom Versorgungsamt zuerkannt bekommen. Ich
habe als Schwerbehinderten-Vertrauensperson die
Personalabteilung und den Manager mit Einverständnis
des Mitarbeiters informiert. Der Manager möchte nun
von mir wissen, was er nun besonders berücksichtigen
muss für diesen Mitarbeiter. Natürlich 5 Tage
Zusatzurlaub (für dieses Jahr anteilig). Aber wo
finde ich Regelungen zur Arbeitszeit, insbesondere
Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit> Das
einzige, was ich gefunden habe, ist § 124 SGB IX zur
Mehrarbeit. konkrete Frage: Kann der Mitarbeiter
normal zum Schichtdienst, der Spät- und Nachtschicht
sowie Wochenende und Feiertage betrifft, eingeteilt
werden>
Danke für Eure Hilfe.
Viele GRüße
Claudia


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