Re: Arbeitszeitregelungen

hackenberger, Thursday, 28.10.2004, 14:12 (vor 7131 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

Du findest eigentlich alles in der Kommentierung zum
§ 81 SGB IX.
Ein Schwerbehinderter hat keinen Anspruch auf
Befreiung von Nacht- oder Schichtarbeit. Er hat nur
Anspruch auf Beschäftigung gem. seinen Fähigkeiten
unter Beachtung der Schwerbehinderung. Wenn es also
in der Schwerbhinderung liegende Gründe gibt welche
einer Nacht- /Schichtarbeit wiedersprechen könnte man
hiermit argumentieren.

Bernhard

Weiter schaue mal außer auf unseren Seiten ins Web;
www.integrationsaemter.de oder
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt
hier findest Du u.a. auch gute kostenfreie Broschüren.


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