Re: Arbeitszeitregelungen
Hallo Claudia,
Du findest eigentlich alles in der Kommentierung zum
§ 81 SGB IX.
Ein Schwerbehinderter hat keinen Anspruch auf
Befreiung von Nacht- oder Schichtarbeit. Er hat nur
Anspruch auf Beschäftigung gem. seinen Fähigkeiten
unter Beachtung der Schwerbehinderung. Wenn es also
in der Schwerbhinderung liegende Gründe gibt welche
einer Nacht- /Schichtarbeit wiedersprechen könnte man
hiermit argumentieren.
Bernhard
Weiter schaue mal außer auf unseren Seiten ins Web;
www.integrationsaemter.de oder
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt
hier findest Du u.a. auch gute kostenfreie Broschüren.