Gültigkeit ab Antragsdatum?? (Antragstellung / Widerspruch)

BJ, Friday, 07.09.2007, 05:24 (vor 6103 Tagen)

Hallo, wer kann mir helfen>>>
Nach 2 Jahren und 2 Widersprüchen u. einem Gutachten ist jetzt der Grad meiner Behinderung festgestellt worden. Die mir ausgestellten Bescheinigungen(z. B. für die Steuervergünstigung) sollen aber erst ab 2007 unbefristet gültig sein. Gibt es keine Rechtsgrundlage oder ein Gesetz nach dem diese Vergünstigungen rückwirkend ab Antragsdatum zu gewähren wären>>>

Gehe ich jetzt in Widerspruch, geht die Sache nämlich gleich vors Sozialgericht.

Herzlichen Dank für eine Antwort!!!


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