Gültigkeit ab Antragsdatum?? (Antragstellung / Widerspruch)

antje @, Friday, 07.09.2007, 08:41 (vor 6098 Tagen) @ BJ

hallo,
also, wenn bereits 2 widersprüche gelaufen sind, setzt das ganze auch 2 anträge voraus.
generell gilt natürlich feststellung ab antragstag (§69 SGBIX). eine rückwirkende feststellung ist ebenfalls möglich wenn das berechtigte intersse (steuerfreibetrag etc.) nachgewiesen wird. falls sie die feststellung ab dem 1. antrag möchten, müsste die entscheidung von damals falsch gewesen sein, bzw. die behörde hatte nicht alle informationen um anders entscheiden zu können (§44 SGBX). dann kann natürlich ein bescheid nach § 44 SGB X ergehen.

Sollte sich aber erst im rahmen des widerspruchsverfahrens eine verschlimmerung entwickelt haben bzw. nachweisbar sein kann die gültigkeit auch erst ab diesem zeitpunkt festgestellt werden.

mfg


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