Integration eines Schwerbehinderten (Fragen zu einer Behinderung)

Peter Sirbu @, Sunday, 09.09.2007, 09:41 (vor 6088 Tagen)

Hallo, wir haben einen seit Kindheit hirngeschädigten Schwerbehinderten im Betrieb, der schon viele Jahre in der Firma ist, aber dessen Leistungen von Jahr zu Jahr schlechter werden, so das er nur noch leichteste Arbeiten verrichten kann. Er ist dennoch sehr selbstbewusst und kann sich gut artikulieren. Da seine begleitende Hilfe im Arbeitsleben ausläuft, wurde mir bei einem Besuch im Integrationsamt folgendes gesagt: Wenn sich der Zustand nicht verschlechtert hat ist weiterhin das Integrationsamt zuständig, wenn er sich aber verschlechtert hat die Arbeitsagentur. Das nennt sich dann Eingliederungszuschuss für besonders betroffene behinderte Menschen. Wenn nun dieser Kollege sich weigert den Integrationsfachdienst, der ja freiwillig ist, in Anspruch zu nehmen, und auch nicht den Betriebsarzt - auch freiwillig- aufsuchen möchte, wie geht die Sache dann weiter> Inwieweit ist die Personalabteilung involviert> Was kann ich als SBV noch tun> Wer entscheidet letztendlich on Integrtionsamt oder Arbeitsagentur wenn der Mitarbeiter nicht mitspielt> Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt.


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