Integration eines Schwerbehinderten (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Wednesday, 26.09.2007, 23:18 (vor 6071 Tagen) @ Peter Sirbu

Hallo Peter Sirbu,

sofern die Leistungen des Schwerbehinderten sich wirklich dahingehen verschlechtern, dass die Beschäftigung bedroht ist, ist es möglicher weise tatsächlich eine Angelegenheit der AfA bzw. sogar der Deutschen Rentenversicherung, wenn die Verrentung droht.

Schaue auch einmal hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true

oder/und hier:

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-281/i.html

Antragsteller ist der Schwerbehinderte oder ggf. auch der AG. Auch kann der AG den Integrationsfachdienst ansprechen, also hier mit einbinden. Der Schwerbhinderte muss/sollte selbstverständlich dann mit diesem sprechen, also die Beteiligung zu lassen. Der Schwerbhinderte sollte hier auch im eigenen Interesse aktiv mitarbeiten, es geht letztlich um seinen Arbeitsplatz.

Die Zuständigkeit über den Leistungspflichtigen entscheidet das Gesetz. Es bleibt letztlich egal bei welchem Rehaträger man die Leistungen beantragt. Diese müssen die Zuständigkeit klären und den Antrag ggf. an den zuständigen Rahaträger weiterleiten.


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