Sitzungsteilnahme (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
wenn sowohl ich (SBV) als auch meine Stellvertreterin an der Teilnahme einer Personalratssitzung verhindert sind: Was passiert, wenn der PR dann Beschlüsse fasst, die - was häufig vorkommt - auch vorher nicht vom Arbeitgeber mit der SBV besprochen wurden>
Wie verhält es sich hier mit der Möglichkeit der Aussetzung der Entscheidung nach § 95 SBG IX> Und wie erfährt die SBV von diesen PR-Beschlüssen und wie sind die dafür geltenden Fristen (also Verständigung der SBV und Beginn deren Aussetzungsfrist) geregelt>
Ich finde dazu unter www.schbv.de/Sitzungsteilnahme nichts.
Danke im Voraus!