Altersrente ohne Abzüge (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Tuesday, 11.09.2007, 22:10 (vor 6081 Tagen) @ Ingrid Maria

Hallo,

Wolfgang E. hat schon auf das Wichtige/Richtige hingewiesen. Bei rentenfragen stets an die Rentenversicherung mit Fragen wenden.

Von mir ganz kurz, ohne Gewaehr:

Den Anspruch des frueheren Rentenbeginn als Schwerbehinderter ohne Abzug, haben nur Schwerbhinderte. Es muss also ein rechtsgueltiger Feststellungsbescheid am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Aus diesem Grunde ist es u.U. von Interesse bei Ablauf des GdB von mind. 50 am Tage des Rentenbeginn gegen diesen Bescheid alle Rechtsmittel auszuschoepfen, also Klage durch alle Instanzen.

Entscheidet das Bundessozialgericht letztlich, nach rentenbeginn, dass der GdB von mind. 50 nicht Bestand hat, so ist dieses dann nicht mehr schaedlich.


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