Beteiligung der SBV (Gleichstellung)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 25.09.2007, 16:04 (vor 6965 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu folgender Situation habe ich eine Frage.
Eine Kollegin hat einen Gleichstellungsantrag gestellt, Anfragen an den AG, die SBV und BR laufen derzeit, ein Bescheid liegt also noch nicht vor. Es findet nun in den nächsten Tagen ein Gespräch mit der Betroffenen und der Abteilungsleitung statt, in dem es vermutlich um ihre Einsatzbarkeit geht. Hier wurde ich im vorauseilenden Gehorsam bereits zum Gespräch geladen. Aber abgesehen davon, bin ich als SChwerbehindertenvertretung hier doch noch gar nicht gefragt, oder muß der AG mich hier schon beteiligen, nur weil der Gleichstellungsantrag gestellt ist> Ich meine nicht-außer dass der Kündigungsschutz bereits ab Antragstellung greift, hat der laufende Gleichstellungsantrag auf die Wahrnehmung der Aufgaben als SBV doch keinen Einfluß>!
Hatte diese Konstellation bisher noch nie und finde auch nichts darüber.

Gruß A.


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