Re: wie schreibt man klagen u. wiederspüche

hackenberger, Monday, 01.11.2004, 13:18 (vor 7119 Tagen) @ birgit

Hallo Birgitt,

Ich gehe einmal davon aus, dass es bei der Frage
wegen Widersprüchen um einen Widerspruch gegen einen
Feststellungsbescheid geht. Hier kann man keine
grundsätzlichen Áussagen machen. Es geht ja stets um
unterschiedliche Sachverhalte. Man muss sich ein Bild
über die beantragte Behinderung und ihre Auswirkungen
machen, sowohl im privaten wie auch beruflichen
Umfeld, und dann prüfen in wie weit was vom
Versorgungsamt beachtet und gewertet wurde
(Anhaltspunkten beachten).

Oftmals werden auch zu diesem Thema
Schulungsmaßnahmen angeboten. Frage mal bei
Versorgungsamt oder Integrationsmat nach. Empfehlen
kann ich auch die oftmals vorhandenen gemeinsamen
Arbeitsgruppen des Interationsamtes und VdK für
Vertrauenspersonen.

Aus dem Thema Klagen vor dem Sozialgericht halte ich
mich heraus. Ich/wir sind keine Juristen.
Klageschriften sollte man den Fachleuten überlassen
ist meine Einstellung. Hier empfehle ich Betroffenen
die Mtgliedschaft im VdK (www.vdk.de).

Bernhard


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