Re: wie schreibt man klagen u. wiederspüche

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 17.11.2004, 09:41 (vor 7103 Tagen) @ birgit

Hallo Birgit,
wie schon Kollege Hackenberger schreibt, muß man sich ein "Bild" machen.

Übrigens rate ich dir dringend ab, für einen behinderten Kollegen eine
Klage anzustrengen. Sollte sowas in "die Hose gehen", kann dich dieser
rechtlich belangen. Du kennst nicht die Spitzfindigkeiten vor Gericht.

Wenn du dennoch für einen Kollegen einen Widerspruch machen möchtest,
benötigst du von diesem eine Vollmacht, dass du ihn vertreten darfst.
Schon hängt die Sache dann an dir....

Du kannst gerne Formulierungshilfen geben, wenn der Kollege den
Widerspruch selber schreiben will.
Zuerst muß dieser aber wissen, welche Unterlagen dem Versorgungsamt
vorliegen. Hierfür benötigt dein Kollege eine Akteneinsichtnahme.

Die Formulierung könnte etwa so aussehen:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid xxxxxx vom xxxxxx ein und
bitte um Akteneinsichtnahme, um den Widerspruch sachlich begründen zu
können."

Dann bekommt der Kollege einen Termin zur Akteneinsichtnahme.
Dort kann er sich seine Akte ansehen und die relevanten Sachen kopieren
lassen. Ich bezweifle jedoch, dass der Kollege die Wichtigkeit der
vorhandenen oder nicht vorhandenen Arztbriefe erkennt und auch den
Schlüssel der Gutachterrichtlinien nicht komplett beherrscht. Ebenso kennt
er das Fachgebiet des begutachtenden Arztes nicht. (Mir ist schon mal
untergekommen, dass ein Internist orthopädische Leiden begutachtet hat...)

Also lass die Finger davon.

Wie Kollege Hackenberger schrieb, verweise den beh. Kollegen an den VdK
oder seine Rechtschutzversicherung.

Grüße
Jürgen


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