Re: Zuschüsse, wenn mehr als 5% behinderte Arbeitnehmer?
Die Erfüllung bzw. Übererfüllung der Beschäftigungspflicht gem. § 71 SGB IX ist bedeutsam für die Höhe der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" nach § 27 Abs. 3 entsprechend § 26 Abs. 2 SchwbAV. Beispiele unter
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen