Re: Zuschüsse, wenn mehr als 5% behinderte Arbeitnehmer?

Wolfgang E., Thursday, 04.11.2004, 13:55 (vor 7116 Tagen) @ Stefanie Wigger

Die Erfüllung bzw. Übererfüllung der Beschäftigungspflicht gem. § 71 SGB IX ist bedeutsam für die Höhe der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" nach § 27 Abs. 3 entsprechend § 26 Abs. 2 SchwbAV. Beispiele unter
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen


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