GdB 40 (Gleichstellung)

erwin, Tuesday, 23.10.2007, 21:13 (vor 6937 Tagen)

Hallo an alle!

Habe Fragen zur Gleichstellung, da der GdB 40 ist.
Da unser Betrieb ab 01.01. 08 durch einen Fusionsvertrag durch einen anderen Betrieb übernommen wird,muss uns der Betrieb ersteinmal für ein Jahr beschäftigen,was dann ist,steht in den Sternen.Muss ich erst wissen ob ich gekündigt werde, um einen Antrag zu stellen oder wie muss ich mich verhalten.

Danke für eure Antwort. Erwin

GdB 40

hackenberger, Wednesday, 24.10.2007, 00:00 (vor 6937 Tagen) @ erwin

Hallo Erwin,

eine Gleichstellung bekommt man nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen welche in der Behinderung liegen gefährdet ist. Dieses muss man "glaubhaft/nachvollziehbar" der AfA im Antrag darlegen. Schaue auch einmal hier, da findest Du alle wichtigen Infos und auch Fallbeispiele.

Du kannst weiter bitte auch die Suchfunktion noch nutzen, zu diesem Thema gab es schon reichlich Fragen und Antworten.

Also eine grundsätzliche Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses, z.B. in Folge eines Betriebsübergang oder weil ein AG AN abbaut ist kein Grund für eine Gleichstellung und wird daher von der AfA i.d.R. nicht anerkannt.

GdB 40

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 24.10.2007, 08:34 (vor 6936 Tagen) @ erwin

Hallo Erwin,
bei uns sind anerkannte Gründe für eine Gleichstellung, wenn:

z.B.

- dir von Kollegen geholfen werden muss, weil dies wegen der Behinderung nicht durch dich alleine erledigt werden kann und so die eigene Arbeit der Kollegen liegen bleibt.

- du behinderungsbedingte Krankheitszeiten nachweisen kannst.

- Deine Arbeitsgeschwindigkeit behinderungsbedingt geringer ist, als die deiner Kollegen.

Denke daran, dass es nicht darum geht, ob die Kollegen dauernd helfen müssen oder nur einmal im Jahr, ob du viele Krankheitszeiten hast oder wenige, oder ob deine Arbeitsleistung um 0,5% oder 50% hinter der deiner Kollegen zurück bleibt! Es geht um das Zauberwort > behinderungsbedingt <! Nicht um Prozentanteile an der gesamten Leistung oder an der Arbeitszeit!!!!!

Wenn dir gegenüber geäußert wird: wenn.... dann müssen wir uns halt trennen, von einem Vorgesetzten oder aus der personalstelle oder aus der nicht direkt vorgesetzten Leitungsebene, so ist das eine Ankündigung einer eventuellen Kündigung und damit ein Antrag begründbar (Vorgesetzter droht mit Kündigung, wenn ich dies und das nicht so mache. Ich kann aber behinderungsbedingt nicht anders!).

Es gibt sicher noch viele andere Gründe, als die oben genannten Beispiele.
Kreativ sein in dem Sinne, dass du die deutsche Tapferkeit weg läßt und schlicht und einfach sagts, wenn es drückt und schmerzt (die Länge des Schmerzes ist nicht gefragt!) von der Behinderung her!
Deutschland ist doch nicht mehr hart wie Kruppstahl, zäh wie Leder und auch nicht mehr blöd wie ein Windhund! Behinderte sollten einfach nur ohne Deutsche zu sein ehrlich zur Behinderung und deren Folgen stehen. Das reicht in der Regel aus um Gleichstellungsanträge gut zu begründen.

Und stell den Antrag sofort, am besten in Zusammenarbeit mit deinem Schwerbehindertenvertreter.

Gruß
Ede vB

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