GdB 40 (Gleichstellung)
Hallo Erwin,
bei uns sind anerkannte Gründe für eine Gleichstellung, wenn:
z.B.
- dir von Kollegen geholfen werden muss, weil dies wegen der Behinderung nicht durch dich alleine erledigt werden kann und so die eigene Arbeit der Kollegen liegen bleibt.
- du behinderungsbedingte Krankheitszeiten nachweisen kannst.
- Deine Arbeitsgeschwindigkeit behinderungsbedingt geringer ist, als die deiner Kollegen.
Denke daran, dass es nicht darum geht, ob die Kollegen dauernd helfen müssen oder nur einmal im Jahr, ob du viele Krankheitszeiten hast oder wenige, oder ob deine Arbeitsleistung um 0,5% oder 50% hinter der deiner Kollegen zurück bleibt! Es geht um das Zauberwort > behinderungsbedingt <! Nicht um Prozentanteile an der gesamten Leistung oder an der Arbeitszeit!!!!!
Wenn dir gegenüber geäußert wird: wenn.... dann müssen wir uns halt trennen, von einem Vorgesetzten oder aus der personalstelle oder aus der nicht direkt vorgesetzten Leitungsebene, so ist das eine Ankündigung einer eventuellen Kündigung und damit ein Antrag begründbar (Vorgesetzter droht mit Kündigung, wenn ich dies und das nicht so mache. Ich kann aber behinderungsbedingt nicht anders!).
Es gibt sicher noch viele andere Gründe, als die oben genannten Beispiele.
Kreativ sein in dem Sinne, dass du die deutsche Tapferkeit weg läßt und schlicht und einfach sagts, wenn es drückt und schmerzt (die Länge des Schmerzes ist nicht gefragt!) von der Behinderung her!
Deutschland ist doch nicht mehr hart wie Kruppstahl, zäh wie Leder und auch nicht mehr blöd wie ein Windhund! Behinderte sollten einfach nur ohne Deutsche zu sein ehrlich zur Behinderung und deren Folgen stehen. Das reicht in der Regel aus um Gleichstellungsanträge gut zu begründen.
Und stell den Antrag sofort, am besten in Zusammenarbeit mit deinem Schwerbehindertenvertreter.
Gruß
Ede vB