GdB 40 (Gleichstellung)
Hallo Erwin,
eine Gleichstellung bekommt man nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen welche in der Behinderung liegen gefährdet ist. Dieses muss man "glaubhaft/nachvollziehbar" der AfA im Antrag darlegen. Schaue auch einmal hier, da findest Du alle wichtigen Infos und auch Fallbeispiele.
Du kannst weiter bitte auch die Suchfunktion noch nutzen, zu diesem Thema gab es schon reichlich Fragen und Antworten.
Also eine grundsätzliche Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses, z.B. in Folge eines Betriebsübergang oder weil ein AG AN abbaut ist kein Grund für eine Gleichstellung und wird daher von der AfA i.d.R. nicht anerkannt.