Hallo Roma,
[link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&sid=fb5c710f189263cdaaa604f82db696b4&nr=15559&pos=0&anz=1]An- /Abmelden betrifft alle Mandatsaufgaben bzw. alle Mandatswahrnehmungen[/link]. In dieser Zeit erfüllt man ja nicht seine arbeitsvertraglichen Pflichten.
Hier: Abmelden immer>
Steht also dem AG nicht zur Verfügung, somit hat er Anspruch hierüber Kenntnis zu erhalten, um sollte er der Meinung sein, hier wird für Mandatsaufgaben zu viel Zeit in Anspruch genommen, dieses durch die Arbeitsgerichtsbarkeit ggf. prüfen zu lassen.
Es macht aber auch Sinn, mit dem AG eine pauschale Regelung, zu mindest für bestimmte Aufgaben abzustimmen. Dieses hier vereinbarte Zeit ist aber nicht abschließend.
Siehe dazu auch hier!
Was bist Du eigentlich: Vertrauensperson oder Stellvertreter>>>>
Denn den EInsatz des Stellvertreters "steuert" die Vertrauensperson, diese muss hier ihre Verhinderung feststellen und dann den Stelli zu Einsatz bringen.
Etwas anderes nur bei unvorhersehbarer Abwesenheit, wie z.B. Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit.
Und nur dann hat die Stellvertretung auch den Anspruch auf entsprechende "Freistellung" von der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.
PS: Du scheinst ein neu gewählter VPSchwb/Stelli zu sein , daher auch an dich die Bitte: Bitte auch mal alte Beiträge und auch die Seiten A-Z lesen. Hier findest Du dann ser oft schon die richtigen Antworten.