SBV-Tätigkeit am normalen Arbeitsplatz (Stellvertreter/in)

roma, Friday, 26.10.2007, 15:02 (vor 6934 Tagen)

Frage: ist die SBV-Tätigkeit am eigenen Arbeitsplatz eigentlich auch schon meldepflichtet gegenüber den Chef > (z.B. Gesetzestexte lesen im Internet ca. 30 Minuten) oder muss es nur gemeldet werden wenn man den Arbeitsplatz verlässt >

MfG
roma

SBV-Tätigkeit am normalen Arbeitsplatz

hackenberger, Friday, 26.10.2007, 15:46 (vor 6934 Tagen) @ roma

Hallo Roma,

[link=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&sid=fb5c710f189263cdaaa604f82db696b4&nr=15559&pos=0&anz=1]An- /Abmelden betrifft alle Mandatsaufgaben bzw. alle Mandatswahrnehmungen[/link]. In dieser Zeit erfüllt man ja nicht seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Hier: Abmelden immer>

Steht also dem AG nicht zur Verfügung, somit hat er Anspruch hierüber Kenntnis zu erhalten, um sollte er der Meinung sein, hier wird für Mandatsaufgaben zu viel Zeit in Anspruch genommen, dieses durch die Arbeitsgerichtsbarkeit ggf. prüfen zu lassen.

Es macht aber auch Sinn, mit dem AG eine pauschale Regelung, zu mindest für bestimmte Aufgaben abzustimmen. Dieses hier vereinbarte Zeit ist aber nicht abschließend.

Siehe dazu auch hier!

Was bist Du eigentlich: Vertrauensperson oder Stellvertreter>>>>

Denn den EInsatz des Stellvertreters "steuert" die Vertrauensperson, diese muss hier ihre Verhinderung feststellen und dann den Stelli zu Einsatz bringen.

Etwas anderes nur bei unvorhersehbarer Abwesenheit, wie z.B. Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit.

Und nur dann hat die Stellvertretung auch den Anspruch auf entsprechende "Freistellung" von der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.

PS: Du scheinst ein neu gewählter VPSchwb/Stelli zu sein , daher auch an dich die Bitte: Bitte auch mal alte Beiträge und auch die Seiten A-Z lesen. Hier findest Du dann ser oft schon die richtigen Antworten.

SBV-Tätigkeit am normalen Arbeitsplatz

SBV1, Saturday, 27.10.2007, 18:38 (vor 6933 Tagen) @ roma

»Hallo Roma,

unsere BR-Mitglieder und auch die SBV machen es so, dass sie den Vorgesetzen bei Aufnahme von Arbeiten ihres Mandates, unverzügl. informieren und wenn Sie ihre eigentliche Aufgabe wieder aufnehmen, dies dann ebenso beim Vorgesetzen melden.

Obgleich ich letztens doch etwas erschrocken war, dass mein Vorgesetzer letztens ein Gespräch mit meinem SBV-Stelli unterbrach und fragte, ob wir dies überhaupt während der Arbeitszeit dürften, also uns an meinem Arbeitsplatz zu treffen, um eine Übernahme, wegen Urlaub vorzunehmen.:-D Das "Treffen" war zuvor beim jeweiligen Vorgesetzten angemeldet.

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Liebe Grüße
SBV1

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