Schwerbehindertenvertretung - Vorzeitige Neuwahl erforderlich ?

Frank G. Gaerke @, Thursday, 18.11.2004, 18:32 (vor 7102 Tagen)

Sachverhalt:
Es wird ein Teil einer Behörde abgespalten; der abgespaltene Teil wird neu
als Kommunalunternehmen gegründet. Die bisherige Behörde bleibt bestehen.
Die bisher seit zwei(2) Jahren im Amt befindliche
Gesamtschwerbehindertenvertretung der ursprünglichen Behörde wird seitens
der Behördenleitung aufgefordert, zum Zeitpunkt des Beginns des
abgespaltenen Kommunalunternehmens eine Neuwahl durchzuführen.
Frage:
Gibt es eine Rechtsgrundlage, die eine Neuwahl zwingend erforderlich macht
oder gilt hier nach wie vor die Regelung des § 94 Absatz 7 Satz 1 des SGB
IX (Sozialgesetzbuch, 9.Teil), wonach die Amtszeit der
Schwerbehindertenvertretung vier(4)Jahre beträgt >>>


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