Zusatzurlaub, wie erfolgt Hinzurechnung zum bisherigen Urlaubsanspruch?) (Zusatzurlaub)
Hallo Sabine,
» Bei mir wurde ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt. Somit habe ich
» ein Anrecht auf einen Zusatzurlaub von 5 Tagen. Wie wird dies nun
» gehandhabt> Werden die 5 Tage einfach auf den bisheringen Grundurlaub
» (egal wie sich dieser zusammensetzt) hinzugerechnet>
JA!!!
Siehe auch BAG-Urteil:
Die Neuregelung im SGB IX beruht unverändert auf dem Gedanken, dass schwerbehinderte Menschen stärker belastet sind und deshalb eine längere Zeit benötigen, um sich von der Arbeit zu erholen. Daher ist der Urlaub, den der schwerbehinderte Beschäftigte ohne seine Behinderung beanspruchen könnte, nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX um fünf Arbeitstage aufzustocken.
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung auch für die Neufassung des Schwerbehindertenurlaubs bestätigt. Die Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung von fünf Urlaubstagen zusätzlich zu dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub von 29 Tagen war daher - wie bereits in den Vorinstanzen - vor dem Neunten Senat erfolgreich. Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, den Schwerbehindertenurlaub zusätzlich zu dem vertraglichen Urlaub zu gewähren. Er war der Auffassung, der Zusatzurlaub erhöhe nur den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von § 3 Abs. 1 BUrlG, der 24 Werktage in der 6-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage in der 5-Tage-Woche beträgt. § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthält dafür jedoch keine Anhaltspunkte.
BAG, 24.10.2006 - Az: 9 AZR 669/05
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, 17.3.2005 - Az: 21 Sa 120/04
Quelle: PM des BAG
Es gibt aber im Jahr der Feststellung ggf. nicht die vollen 5 Tage (Zwölftelregelung) Schaue hier! Da findes Du alles!