Darf ein Arbeitgeber mich Gleichstellen? (Gleichstellung)
Hallo,
» Darf ein großer Arbeitgeber einen Azubi mit einem GdB von 30 gleichstellen>
» Oder ist das nur Sache für die Agentur für Arbeit>
Eine Gleichstellung für von der Regionalagentur der AfA ausgesprochen. Der AG ist hier mit einer Vollmacht des Beschäftigten aber auch Antragsberechtig!
» Hat der Azubi dann ein Recht auf einen Schwerbehindertenausweis
Nein!
» und welche Vorteile hat der Azubi dann dadurch>
Er fällt unter die Regelungen/ Schutz des SGB IX
» wohl möglich eine unbefristete Übernahme>
Nein! Mit dem ende der Ausbildung endet i.d.R. sofern es keine anderweitige Vereinbarung (lt. TV/Ausbildungsvertrag od. sonstige Regelungen) das Beschäftigungsverhältnis. Es bedarf somit auch keiner Kündigung.
» Über die Beantwortung würde ich mich sehr freuen!
...freue Dich! 
PS: Was ist der Hintergrund/Anlass Deiner Frage>