Re: Diensthandy

hackenberger, Friday, 26.11.2004, 08:43 (vor 7094 Tagen) @ Klaus Fischer

Hallo Klaus,

schaue mal unter: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040220.htm in diesem
Urteil geht es zwar um den Intenetzugang doch kann diese Begründung auch
analog auf das Thema Handy angewandt werden.

Es geht darum, ich muss mit der Mandatsarbeit die Notwendigkeit begründen
und es darf den Betrieb nicht über Gebühr belasten.

Ich könnte mir vorstellen, dass wenn man auf Grund der Mandatsarbeit viel
unterwegs ist, hier eine entsprechende Begründung gegeben ist.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion