Viele schwerbehinderte Bewerber - "Vorauswahl"??? (Einstellung)

hackenberger, Monday, 19.11.2007, 15:02 (vor 6021 Tagen) @ Mister M

Hallo Michael,

hier gibt es folgendes zu beachten.

Eine Vorauswahl könnte nur dann erfolgen ohne das sich hier der AG ggf. Regressansprüchen z.B. aus dem AGG aussetzt, wenn eine klare Nichteignung gegeben ist. Dieses wäre zum Beispiel wenn die Stelle eines Koches ausgeschrieben wäre und sich hier ein Maurer bewirbt, der keine entsprechenden Kenntnisse hat.

Im SGB IX § 82 (nur für den öffentl. Dienst) lautet es:

Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

Dieses ist auch so bei privaten AG entsprechend auslegbar. Wichtig ist aber hier das Wort "offensichtlich". Es geht also nicht "weniger geeignete" grundsätzlich nicht zu beachten.


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