Teilnahme an sog. "Arbeitsgesprächen" (Sitzung)

Jürgele, Tuesday, 20.11.2007, 09:54 (vor 6026 Tagen)

Hallo Freunde,

in meiner Eigenschaft als Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson eines öffentl. Trägers habe ich es zwar nach langem Kampf geschafft bei den Sitzungen des Gesamtpersonalrates eingeladen zu werden und teilnehmen zu dürfen. Seit einiger Zeit jedoch haben sich die Gesamtpersonalräte etwas neues einfallen lassen um die Schwerbehindertenvertretung außen vor zu lassen! Die Gesamtpersonalräte treffen sich mit verschiedenen und zuständigen Dezernatsleitern (sind gleich unterhalb der Direktoren angesiedelt) zu sogenannten "Arbeitsgesprächen" um abzutasten wohin der Künftige Weg des jeweiligen Dezernates führt.

Bei solchen Gesprächen wird die Schwbv., wie auch nicht anders erwartet, nicht eingeladen da es sich laut GPR-Vorsitzenden nicht um eine Sitzung oder einen Ausschuss handelt! Es bekommen jedoch alle GPR-Mitglieder ein "Schreiben" mit welchen Dezernenten, wann, wo und zu welchen Themen gesprochen wird!
Solche "Arbeitsgespräche" dauern so zwischen 2 und 4 Stunden und nachdem der Dezernent den Raum verlassen hat wird zur Meinungsbildung des GPR das Gespräch analysiert. Ein Protokoll über das Gespräch wird jedoch nicht gefertigt!(Jedes GPR-Mitglied macht sich selbst Notizen)

So kann und darf es meiner Meinung nach nicht richtig sein!

Ich bitte euch eure Meinung zur Beteiligung der Schwbv. kund zu tun und mir mit rechtlichen Grundlagen zu helfen.

Gruß
Jürgele


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