Aufgaben eines Wahlvorstandes im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)

Brigitta, Friday, 30.11.2007, 11:34 (vor 6900 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die prompte Antwort. Dieses Forum ist sehr hilfreich!

Das Amt des Vertrauensmanns ist erloschen. Das Übergangsmandat ist auch nicht ausdrücklich geregelt worden. Ich habe die Regelungen analog zu denen für den PR ausgelegt, in jedem Fall ist aber die dafür vereinbarte Frist abgelaufen. Der Stellvertreter ist auch nicht mehr im Amt.

Irritiert war ich nur durch die in § 1 der Wahlordnung erwähnte Regelung, dass bei fehlender Schwerbehindertenvertretung ein Wahlvorstand gewählt wird, der ja im vereinfachten Verfahren nicht vorgesehen ist.

Ich denke, wir werden das jetzt so handhaben, dass der PR zu einer Wahlversammlung einlädt und auf die Wahl eines Wahlvorstandes verzichten, der ohnehin keine Aufgaben hat.

Liebe Grüße
Brigitta


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